
Türen - Tore - Fenster - Holzböden - Beschläge - Markisen - Antriebe
Für Modernisierungsarbeiten können Sie 20 Prozent der Handwerkerleistung absetzen. Seit dem 01.01.2009 können bei einem Höchstbetrag von 6.000 Euro so bis zu 1.200 Euro im Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden!
Voraussetzung für die Gewährung des Steuervorteils ist die Vorlage einer Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, auf der die Kosten für die Arbeitskraft separat aufgeführt sind. Die anteilige Mehrwertsteuer der Arbeitskosten ist ebenfalls steuerbegünstigt, wenn sie separat auf der Rechnung aufgeführt ist. Außerdem muss der Einkommensteuererklärung ein Zahlungsnachweis über die Handwerkerleistung – beispielsweise ein Kontoauszug – beigelegt werden.
Beispielrechnung:
Der Handwärker berechnet an Arbeitskosten für die Modernisierung eines
Garagentores und einer Haustür 600 Euro. Zuzüglich 19% MwSt sind dies
insgesamt 714 Euro. 20% von 714 Euro entspricht 142 Euro - um diesen
Betrag mindert sich die tarifliche Einkommensteuerschuld.
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